Reservierungsbedingungen für Pensions- und Programmangebote

1. Der Buchungsvertrag ist abgeschlossen, sobald die Kammern bzw. Programme bestellt und innerhalb der angegebenen Frist (wenn ausgewiesen) schriftlich bestätigt wurde. Als Bestätigung gilt die Rücksendung der Reservierung gastseitig und die Reservierungsbestätigung betreiberseitig.
2. Durch den Buchungsvertrag besteht ein Anspruch auf die Bereitstellung bzw. Durchführung der Kammern bzw. Programme.
3. Die reservierte Kammer steht ab 14.00 Uhr am Anreisetag und bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Andere Festlegungen sind möglich, bedürfen jedoch der Festlegung innerhalb von Programmabläufen oder gegenseitiger Absprache.
4. Bei Nichteinhaltung des Buchungsvertrages bleibt der Anspruch der Betreiberin auf Zahlung der Kosten Gemäß § 552 BGB bestehen, abzüglich ersparter Aufwendungen in Höhe von 30%. Die Betreiberin verzichtet auf diesen Anspruch, wenn der Buchungsvertrag spätestens 30 Tage vor Reservierungsbeginn schriftlich gekündigt wird.
Der ausgewiesene Betrag ist bis spätestens 3 Wochen vor Buchungsbeginn auf das angegebene Konto vorab zu entrichten. Er enthält alle Kosten gemäß des Angebotes.
5. Die Entrichtung der Kurtxe für die Seebäder ist nicht Bestandteil des Vertrages und obliegt den Gästen selbsttätig. Innerhalb der Gemeinde Stolpe a. Usedom ist keine Kur- oder Bäderabgabe fällig.
6. Das Mitbringen von Haustieren ist nur auf Anfrage möglich.

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